Krankenkassenzuzahlung zur Brille? Wir informieren!

Zum 01.04.2017 tritt das neue HVVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) in Kraft. Dies bringt für einige gesetzlich Krankenversicherte ein paar Neuerungen mit sich. Ab dem 01.04.2017 haben Menschen mit einer Fehlsichtigkeit von +/- 6,25 oder mehr Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung von 4,25 oder mehr Dioptrien wieder Anspruch auf Zuzahlung durch die Krankenkassen zu ihren Brillengläsern. Viele…