Zum 01.04.2017 tritt das neue HVVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) in Kraft. Dies bringt für einige gesetzlich Krankenversicherte ein paar Neuerungen mit sich. Ab dem 01.04.2017 haben Menschen mit einer Fehlsichtigkeit von +/- 6,25 oder mehr Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung von 4,25 oder mehr Dioptrien wieder Anspruch auf Zuzahlung durch die Krankenkassen zu ihren Brillengläsern. Viele Einzelheiten zu diesem neuen Gesetz sind noch vollkommen unklar und müssen erst durch die Spitzenverbände der Krankenkassen und Augenoptiker festgelegt werden. Fest steht bisher, dass im Moment eine Augenärztliche Verordnung vorliegen muss, wenn man die Kassenleistung in Anspruch nehmen möchte.
Das ganze Thema ist zur Zeit noch sehr unklar. Wenn ihr glaubt, dass Ihr davon betroffen seid und Fragen habt, dann wendet Euch gern an uns. Wir helfen Euch weiter.